Sachsen-Anhalt stoppt vorerst Rückforderungen bei Corona-Soforthilfen – was betroffene Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) hat am 26. Juni 2025 eine wegweisende Entscheidung bekanntgegeben: Vorläufig setzt das Land die Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen aus. Damit reagiert Sachsen-Anhalt auf die zahlreichen Rückmeldungen von Unternehmen im Rahmen des sogenannten Rückmeldeverfahrens. Doch was bedeutet das konkret – und wie kam es dazu?
Rückblick: Die Corona-Soforthilfen und ihre Bedingungen
In den ersten Monaten der Corona-Pandemie 2020 wurden unter massivem Zeitdruck umfangreiche staatliche Hilfsprogramme aufgelegt – darunter die Corona-Soforthilfen. Diese sollten Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen kurzfristig helfen, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern.
Je nach Bundesland und Unternehmensgröße konnten Betroffene Zuschüsse von bis zu 9.000 bzw. 15.000 Euro erhalten. Das Geld wurde schnell und unbürokratisch ausgezahlt – was in der damaligen Notsituation ausdrücklich gewünscht war. Doch schon früh wurde deutlich: Eine nachträgliche Prüfung der Anspruchsberechtigung war vorgesehen.
Diese Prüfungen zogen sich über Jahre hin und führten in vielen Fällen zu Rückforderungen, wenn der tatsächliche Liquiditätsengpass im Rückblick geringer ausfiel als ursprünglich angenommen oder befürchtet.
Das Rückmeldeverfahren in Sachsen-Anhalt
Wie andere Bundesländer auch, startete Sachsen-Anhalt ein Rückmeldeverfahren, um die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Empfänger*innen der Corona-Soforthilfe rückwirkend zu bewerten. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) forderte in diesem Zuge Unternehmen und Selbstständige dazu auf, ihre Einnahmen, Ausgaben und Liquiditätsengpässe aus dem Förderzeitraum offen zu legen.
Das Ziel: zu klären, ob die ausgezahlte Soforthilfe vollständig behalten werden durfte – oder ob eine (Teil-)Rückzahlung fällig wäre.
Doch das Verfahren stieß auf Kritik. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer fühlten sich überfordert, unsicher oder ungerecht behandelt. Auch Fachverbände und Experten kritisierten die teils strengen Rückzahlungsforderungen – und das viele Jahre nach Auszahlung der Mittel.
Jetzt die Wende: Keine Rückforderungen bis auf Weiteres
Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Entscheidung der Investitionsbank ein bedeutendes Signal. Laut Pressemitteilung vom 26. Juni 2025 setzt das Land Sachsen-Anhalt die Zahlungsaufforderungen vorerst aus.
Marc Melzer, Vorstand der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, betonte:
„Auf die vielen Rückmeldungen haben wir gemeinsam mit dem Land reagiert und werden nunmehr auf den Bund zugehen.“
Das bedeutet konkret:
🔹 Keine neue Zahlungsaufforderung in naher Zukunft
🔹 Bestehende Forderungen werden nicht weiterverfolgt, solange Gespräche laufen
🔹 Politische Gespräche auf Bundesebene sollen zu einer fairen Lösung führen
Sachsen-Anhalt steht dabei nicht allein – mehrere Bundesländer arbeiten derzeit gemeinsam daran, beim Bund Erleichterungen oder pauschale Lösungen durchzusetzen. Es geht darum, den besonderen Umständen der Pandemie gerecht zu werden und unbürokratisch Hilfe zu gewähren – ohne Jahre später existenzbedrohende Rückforderungen zu stellen.
Was bedeutet das für betroffene Unternehmen?
Für alle, die eine Corona-Soforthilfe erhalten haben und bereits eine Zahlungsaufforderung bekommen oder erwartet haben, heißt das:
✅ Keine Eile oder Panik nötig – vorerst ist keine Zahlung erforderlich
✅ Laufende Verfahren ruhen – keine Mahnungen oder Vollstreckungen
✅ Zeitgewinn – Unternehmen können auf mögliche Entlastungen hoffen
Wichtig ist: Auch wenn die Rückforderungen ausgesetzt sind, bleiben die zugrundeliegenden Verfahren theoretisch bestehen. Das heißt, Unternehmen sollten weiterhin alle Unterlagen aufbewahren und auf dem Laufenden bleiben.
Wie geht es weiter?
Ob es zu einer pauschalen Lösung oder einem generellen Erlass bestimmter Rückforderungen kommt, ist offen. Klar ist jedoch: Der öffentliche Druck und das politische Momentum für eine lösungsorientierte Nachbearbeitung der Corona-Hilfen steigen.
Wer betroffen ist, sollte sich regelmäßig über den Stand der Verhandlungen informieren – etwa auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt – und Kontakt zu einem Steuerberater oder Rechtsanwalt halten, falls Unsicherheiten bestehen.
Fazit
Die Entscheidung Sachsen-Anhalts ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness im Umgang mit der Corona-Soforthilfe. Die Aussetzung der Rückforderungen gibt betroffenen Unternehmen eine Atempause – und Hoffnung auf eine politische Lösung, die der außergewöhnlichen Lage in der Pandemie gerecht wird.